Zeig´s

an!

Lass die Täter*innen nicht davonkommen:
Stell Strafanzeige!

Wenn Du Opfer von Hate Crime geworden bist, dann zeige die Tat an. Nur so ist es möglich, die Straftat durch die Polizei aufzuklären, die Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen und andere vor solchen Taten zu schützen. Du kannst einen Vorfall auch noch später bei der Polizei melden. Aber die Chancen, dass die Tat aufgeklärt werden kann, sind am höchsten, wenn Du Dich sofort an die Polizei wendest.

Informationen dazu, wo und wie genau Du eine Strafanzeige stellen kannst, findest Du hier.

Alle Anlaufstellen des Polizeipräsidiums München für von Hate Crime betroffene Communities, Organisationen und Vereine findest du hier.

Was bringt eine Anzeige?

Viele Betroffene von Hate Crime bringen diese Straftaten nicht zur Anzeige, weil sie gar nicht wissen, dass die Tat strafbar ist, ihnen nicht klar ist, wie man eine Anzeige stellt, oder sie der Polizei nicht vertrauen. Aber es ist wichtig, dass Du der Polizei die Tat meldest.

Damit die Täter*innen bestraft werden und sie die Taten nicht wiederholen

Mit Deiner Strafanzeige trägst Du dazu bei, dass die Täter*innen bestraft werden. Wegen ihrer besonderen Schwere und ihren fatalen Auswirkungen für unser Zusammenleben werden Hate Crimes sogar härter bestraft als andere Straftaten und eine Strafe kann Täter*innen davon abschrecken, solche Taten nochmal zu begehen.

Mit einer Anzeige schützt Du deshalb Dich und andere!

Damit Du Deine Rechte in Anspruch nimmst und Unterstützung erhältst

Niemand muss sich aufgrund einer rassistischen, antisemitischen oder antiziganistischen Zuschreibung, der Sprache, der Religion, des Geschlechts, der sexuellen oder geschlechtlichen Identität, einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, des Lebensalters oder des sozialen Status beleidigen, anspucken oder körperlich angreifen lassen. Mit einer Anzeige bei der Polizei nimmst Du Deine Rechte wahr. In manchen Fällen steht Dir sogar Schmerzensgeld zu.

Damit Hate Crime sichtbar wird

Das Dunkelfeld im Bereich Hate Crime in München ist überdurchschnittlich hoch. Nur ca. 9 Prozent der Hate Crimes werden bei der Polizei angezeigt. Deine Anzeige hilft, Hate Crime sichtbar zu machen!

Denn jede Anzeige landet in der polizeilichen Statistik. Diese Statistik wiederum hilft dabei, den notwendigen politischen Druck zu erzeugen, um die Situation von Betroffenen von Hate Crime langfristig zu verbessern: zum Beispiel durch stärkere Aufklärung an Schulen, Schulungen in Behörden und Institutionen, Erhöhung des rechtlichen Schutzes sowie der Einstellung von mehr Ansprechpersonen bei Polizei, Justiz, Kommunen und Arbeitgeber*innen.

Was kann ich anzeigen?

Hate Crimes sind Straftaten, die auf Grund von Vorurteilen begangen werden. Die Vorurteile können direkt bei der Tat oder im Zusammenhang mit der Tat eine Rolle spielen. Bei Hate Crime geht es vor allem um folgende Straftaten:

Im Alltag kommen auch oft nicht strafbare Diskriminierungen vor. Das heißt aber nicht, dass diese Diskriminierungen erlaubt oder in Ordnung sind! Für viele Fälle gibt es Beschwerde- oder Meldestellen. Gegen Diskriminierungen, die gegen das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)  verstoßen, kann auch rechtlich vorgegangen werden (Info). Wende dich in jedem Fall an eine Beratungsstelle.

Wie geht das?
Strafanzeige Schritt für Schritt

Jede*r kann Anzeige erstatten (auch minderjährige Personen). Es ist wichtig, dass die Anzeige so schnell wie möglich gestellt wird. Dann sind die Chancen, dass die Polizei die Tat aufklären kann, am höchsten. Außerdem muss bei manchen Straftaten (v.a. bei Beleidigungen) die betroffene Person innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag stellen. Indem Du schnell zur Polizei gehst, kannst du verhindern, dass diese Frist abläuft und die Polizei in diesen Fällen nichts mehr tun kann. In den meisten Fällen kannst Du die Strafanzeige aber auch noch Tage, Wochen und sogar Monate nach der Tat erstatten.

Eine Strafanzeige kann insbesondere bei den folgenden Stellen erstattet werden:

Polizei

Staatsanwaltschaft

Tipp

Es ist am besten, die Anzeige direkt bei der Polizei zu erstatten. Dazu findest Du eine Liste mit Adressen und Telefonnummern der einzelnen Polizeiinspektionen in München hier.

Du kannst anrufen, persönlich hingehen oder einen Brief schreiben. Erzähle möglichst genau, was passiert ist. Bringe am besten Dein Gedächtnisprotokoll mit. Es ist Aufgabe der Polizei, alles zu verfolgen, was ihr gemeldet wird. Die Polizei muss jede Tat, die gemeldet wird, aufnehmen. Sie darf Dich nicht einfach wegschicken. Wenn es Dir unangenehm ist, dass andere Personen mit im Raum sind, kannst Du darum bitten, in einem geschützten Raum zu berichten. Du kannst auch darum bitten, dass ein*e Staatsschutzbeamt*in hinzugezogen wird.

Hier findest Du ein Muster für Strafanzeige und Strafantrag zum Ausfüllen:

Download

Kleiner Zeugenschutz

Bei einer besonderen Gefährdung (also etwa der Gefahr, abermals Opfer von Hate Crime zu werden oder wenn Dir jemand mit Gewalt droht, weil Du eine Strafanzeige stellen oder eine Aussage zum Verfahren machen möchtest) kannst Du eine andere als Deine eigene Anschrift bei der Polizei angeben. Du kannst dann eine andere Anschrift angeben, über die Du erreichbar bist, z.B. die Adresse einer Beratungsstelle, die Du vorher um Einverständnis gebeten hast, zwischen Dir und der Polizei zu vermitteln (sog. „kleiner Zeugenschutz“).

Wichtig: Hate Crime (Vorurteilsmotivation) benennen

Wenn Du Anzeige erstattest, ist es wichtig, dass Du der Polizei unaufgefordert sagst, dass der*die Täter*in aufgrund von Vorurteilen gegen z.B. Deine Hautfarbe, Sprache oder sexuelle Orientierung gehandelt hat und es sich um Vorurteilskriminalität (Hate Crime) handeln könnte. Bestehe darauf, dass diese Formulierung so im Anzeigenprotokoll steht. Verweigere andernfalls die Unterschrift (wenn Du persönlich Anzeige erstattest).

Wegen ihrer besonderen Schwere und ihrer schwerwiegenden Auswirkungen für unser Zusammenleben werden Hate Crimes (Vorurteilsstraftaten) anders behandelt als viele andere Straftaten. Sie werden härter bestraft und von der Staatsanwaltschaft nicht wegen Geringfügigkeit oder wegen fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt.

Tipp

Mach direkt nach der Tat ein Gedächtnisprotokoll. Du kannst Dir z.B. Stichpunkte aufschreiben, eine Notiz im Handy speichern oder Dir selbst eine Sprachnachricht schicken. Wichtig ist, dass Du so viele Einzelheiten wie möglich festhältst.

Nimm zur Anzeigeerstattung bei der Polizei Unterstützung mit, zum Beispiel eine Vertrauensperson. Oder wende Dich schon vorher an eine Beratungsstelle oder an eine*n Rechtsanwältin*Rechtsanwalt.

Notiere Dir das Aktenzeichen für eventuelle Nachfragen.

Bei sexualisierter Gewalt und Hate Speech (Hate Crime im digitalen Raum) sind einige Besonderheiten zu beachten.

Eine gute Übersicht zu Vorgehen und Hilfe bei sexualisierter und häuslicher Gewalt bietet die Kampagne "Gleichberechtigung schützt vor Gewalt" der städtischen Gleichstellungsstelle für Frauen.

Infos zum Vorgehen bei Hate Speech und die Möglichkeit zur Anzeige und die Möglichkeit zur Anzeige bietet die Kampagne "Bayern gegen Hass" der Bayerischen Staatsregierung.

FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Strafanzeige

Was ist eigentlich eine Strafanzeige und wer kann eine Strafanzeige stellen?

Eine Strafanzeige ist eine Mitteilung (meistens an die Polizei), dass eine Straftat passiert ist oder passiert sein könnte. Jede*r kann eine Strafanzeige stellen – auch ein Kind. Du kannst eine Tat also  anzeigen, wenn Du selbst Opfer geworden bist oder auch wenn Du eine Straftat beobachtet hast. Die Anzeige kannst Du selbst stellen oder Dich von einem Rechtsbeistand vertreten lassen.

Wo und wie kann ich eine Strafanzeige stellen?

Eine Strafanzeige kannst Du mündlich (persönlich oder am Telefon) oder schriftlich stellen. Das geht bei jeder beliebigen Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft. Am schnellsten ist es direkt bei der Polizei. Hier findest Du eine Liste mit den Adressen und Telefonnummern der einzelnen Polizeiinspektionen in München.

Kann ich auch anonym Anzeige erstatten oder wenigstens meine Adresse geheim halten?

Es ist möglich, anonym Anzeige zu erstatten (z.B. per Telefon oder Brief). Aber die Chance, dass die Tat aufgeklärt wird, ist viel geringer.

Wenn Du Angst hast, dass Du oder andere (zum Beispiel Familienangehörige) gefährdet werden könnten, kannst Du Deine Adresse aber geheim halten (sog. "Kleiner Zeugenschutz"). Du kannst eine andere Andresse nennen, unter der Du erreicht werden kannst. Zum Beispiel die Adresse einer Beratungsstelle oder einer*eines Anwältin*Anwalts. Deine eigene Adresse wird dann in den Akten nicht genannt. Dafür solltest Du schon vor der Anzeigeerstattung Kontakt mit einer Beratungsstelle aufnehmen. Eine Liste mit Beratungsstellen findest du hier.

Muss ich neben einer Strafanzeige noch etwas anderes unternehmen?

Normalerweise nicht. Es gibt aber Straftaten, wie zum Beispiel Beleidigungen, die die Polizei nur auf Antrag des*der Geschädigten verfolgen kann. Der Strafantrag muss bei der Polizei schriftlich gestellt werden. Dafür gilt eine Frist von drei Monaten. Wenn Du selbst von einem solchen Antragsdelikt (z.B. einer Beleidigung) betroffen bist und Anzeige bei der Polizei erstattest, wird Dich die Polizei normalerweise darauf hinweisen, dass Du auch noch einen Strafantrag stellen musst.

Wann sollte eine Strafanzeige gestellt werden?

Eine Strafanzeige sollte so schnell wie möglich gestellt werden. Dann sind die Chancen, dass die Polizei die Tat aufklären kann, am höchsten. Du kannst die Strafanzeige aber auch noch Tage, Wochen und sogar Monate nach der Tat erstatten.

Bei manchen Delikten (z.B. Beleidigungen) muss die geschädigte Person allerdings auch noch einen Strafantrag stellen. Für einen Strafantrag gilt eine Frist von drei Monaten (weitere Infos zum Strafantrag findest Du in der Antwort auf die Frage „Muss ich neben einer Strafanzeige noch etwas anderes unternehmen?“).

Kostet es etwas, eine Strafanzeige zu stellen?

Nein, eine Strafanzeige zu erstatten ist kostenlos.

Was, wenn mir niemand glaubt oder ich nicht ernst genommen werde?

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind dazu verpflichtet, Strafanzeigen entgegenzunehmen, soweit ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat geschildert werden. Du darfst also nicht einfach weggeschickt werden. Wenn Du bei der Anzeigeerstattung das Gefühl hast, die Polizeibeamt*innen glauben Dir nicht oder nehmen Dich nicht ernst oder sie Dich sogar wegschicken ohne die Anzeige aufzunehmen, kannst Du Dich an eine Beratungsstelle wenden.

Kann ich mich über das Verhalten der Polizei beschweren?

Noch gibt es keine unabhängige Beschwerdestelle für Beschwerden über die Polizei. Basierend auf Art. 17 Grundgesetz und Art. 115 Bayerische Verfassung hat jedoch jede Person das Recht sich über die Polizei zu beschweren und über das Ergebnis der dienstaufsichtlichen Ermittlungen informiert zu werden.

Bei der Münchner Polizei besteht daher jederzeit die Möglichkeit, dafür das auf der Internetseite eingestellte Kontaktformular zu nutzen.

Sollte die Beschwerde auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten der beteiligten Bediensteten hindeuten oder formuliert der Beschwerdeführer*in direkt eine Strafanzeige gegen Beamt*innen, wird der Vorgang direkt an das Landeskriminalamt zur weiteren Bearbeitung abgegeben.